Gebühren des Gutachterausschusses

Für Amtshandlungen der amtlichen Grundstückswertermittlung werden Kosten nach Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW) erhoben. Der in der Anlage zur VermWertKostO NRW enthaltene Kostentarif (VermWertKostT) bildet einen Teil dieser Verordnung. Die Gebühren für die Produkte und Dienstleistungen des Gutachterausschusses können der Tarifstelle 5 des VermWertKostT entnommen werden.